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Aktueller Stand · EU-SILC 2025

Aktuelle Einkommensgrenzen für die Sozialmarkt-Karte

Die offizielle Armutsgefährdungsgrenze in Österreich wird regelmäßig angepasst. Wir halten die Einkommensgrenzen für unsere Sozialmarkt-Karte stets auf dem aktuellen Stand – damit niemand wegen veralteter Werte ausgeschlossen wird, obwohl Unterstützung dringend notwendig wäre.

Übersicht: Aktuelle Einkommensgrenzen für die myfood Sozialmarkt-Karte mit allen Haushaltsgrößen, 12x und 14x Bezüge
Übersicht der aktuellen Einkommensgrenzen je Haushaltsgröße – Stand EU-SILC 2025.

Was darf man monatlich verdienen?

Es geht um das monatliche Netto-Einkommen. Die Grenze hängt von der angegebenen Haushaltsgröße ab und davon, ob das Einkommen 12-mal oder 14-mal im Jahr bezogen wird.

Haushalt12x im Jahr14x im Jahr
1 Erwachsener1.806 € netto1.548 € netto
1 Erwachsener + 1 Kind2.348 € nettoca. 2.013 € netto
2 Erwachsene2.709 € netto2.322 € netto
2 Erwachsene + 1 Kind3.251 € nettoca. 2.787 € netto
2 Erwachsene + 2 Kinder3.793 € nettoca. 3.251 € netto
2 Erwachsene + 3 Kinder usw.Die Grenze erhöht sich entsprechend mit der angegebenen Haushaltsgröße.

Wichtig: Familienbeihilfe / Kinderbeihilfe, Pflegegeld und andere zweckgebundene Leistungen zählen nicht als Einkommen.

Quelle & Stand: Die Werte basieren auf der EU-SILC-Erhebung 2025 (Statistik Austria / Die Armutskonferenz). Wir aktualisieren die Grenzen, sobald die nächste Erhebung verfügbar ist.

Bereits in der Online-Anmeldung hinterlegt

Diese Werte sind selbstverständlich bereits in unserer Sozialmarkt-Online-Anmeldung und im Sozialmarkt-Rechner hinterlegt. Die Einkommensgrenzen werden automatisch je nach angegebener Haushaltsgröße berechnet und sofort mit den aktuellen Werten berücksichtigt.

Häufige Fragen zu den Einkommensgrenzen

Wie hoch ist die aktuelle Einkommensgrenze für die myfood Sozialmarkt-Karte?
Für 1 Erwachsenen liegt die Grenze aktuell bei 1.806 € netto pro Monat (12x). Bei 14 Bezügen sind es 1.548 €. Pro weiterem Erwachsenen erhöht sich die Grenze um 50 %, pro Kind unter 14 um 30 % der Basis. Die Werte basieren auf EU-SILC 2025 und werden mit jeder neuen Erhebung von Statistik Austria aktualisiert.
Zählen Familienbeihilfe und Pflegegeld zum Einkommen?
Nein. Familienbeihilfe, Kinderbeihilfe, Pflegegeld und andere zweckgebundene Leistungen zählen bei der Berechnung NICHT als Einkommen.
Was ist die Grundlage der aktuellen Werte?
Die Werte basieren auf der offiziellen Armutsgefährdungsschwelle EU-SILC 2025 (Quelle: Die Armutskonferenz / Statistik Austria). Wir aktualisieren die Werte, sobald die nächste Erhebung verfügbar ist.
Wie kann ich prüfen, ob ich Anspruch habe?
Auf myfood.care/mitglied-werden/sozialmarkt-rechner kannst du in 30 Sekunden anonym prüfen, ob du berechtigt bist. Alternativ einfach die Online-Anmeldung starten – die Prüfung läuft automatisch.

Unsicher, ob du Anspruch hast?

Melde dich gerne bei uns. Wir schauen uns die Situation gemeinsam an – unkompliziert, respektvoll und ohne Vorurteile.

Bitte unterstützt uns und teilt diesen Beitrag.

Je mehr Menschen davon erfahren, desto eher erreichen wir jene, die Unterstützung brauchen, aber vielleicht noch gar nicht wissen, dass sie Anspruch auf eine Sozialmarkt-Karte haben könnten.

myfood steht für Unterstützung, Würde und einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln. 💚