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Sozialmarkt-Rechner

1Eingaben

2Ergebnis

Unter/gleich Schwelle (Richtwert)
Haushaltseinkommen€ 0
Schwelle (EU-SILC 2024)€ 1.661
Abstand zur Schwelle+€ 1.661

Formel: Basis € 1.661 × (1 + 0,5×(Erwachsene−1) + 0,3×Kinder)

Sie sind berechtigt auf eine Sozialmarkt-Karte.

AWas wird NICHT als Einkommen gewertet?

  • Pflegegeld (BPGG)
  • Familienbeihilfe & Kinderabsetzbetrag (FLAG)
  • Alimente/Unterhalt für Kinder (zweckgebunden)
  • Wohnbeihilfen/Wohnkostenzuschüsse (zweckgebunden)
  • Schul-/Studienbeihilfen
  • Zweckgebundene Einmalhilfen (Energie/Härtefälle) & Sachleistungen/Gutscheine
  • Kostenrefundierungen (z. B. Fahrtkostenersatz)

BWas wird als Einkommen gewertet?

  • Lohn/Gehalt (12x oder 14x, normiert auf 12 Monate)
  • AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
  • Pensionen (Alter, Invalidität, Witwen-/Waisenpension)
  • Selbständigen-Nettoeinkünfte
  • Mindestsicherung/Sozialhilfe (laufend), Krankengeld/Übergangsgeld (laufend)

Hinweise

Richtwert basierend auf EU-SILC (Statistik Austria, Schwelle 2024) und gängiger Formel: Basiswert für 1 erwachsene Person, +50 % je weiterer erwachsener Person (≥14 J.), +30 % je Kind (<14 J.). Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte – maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlagen (z. B. BPGG, FLAG, landesrechtliche Wohnbeihilfen). 14x-Einkommen wird für den Vergleich auf 12 Monate umgerechnet. Bitte Nachweise in der Filiale vorlegen; dort erfolgt die individuelle Prüfung. Dieser Rechner speichert keine Daten.

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