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Schwelle (EU-SILC 2024)€ 1.661
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Formel: € 1.661 × (1 + 0,5×(Erw.−1) + 0,3×Kinder)

A

Was zählt NICHT als Einkommen?

  • Pflegegeld (BPGG)
  • Familienbeihilfe & Kinderabsetzbetrag (FLAG)
  • Alimente/Unterhalt für Kinder (zweckgebunden)
  • Wohnbeihilfen/Wohnkostenzuschüsse (zweckgebunden)
  • Schul-/Studienbeihilfen
  • Zweckgebundene Einmalhilfen & Sachleistungen
  • Kostenrefundierungen (z.B. Fahrtkostenersatz)
B

Was zählt als Einkommen?

  • Lohn/Gehalt (12x oder 14x, normiert auf 12 Monate)
  • AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
  • Pensionen (Alter, Invalidität, Witwen-/Waisenpension)
  • Selbständigen-Nettoeinkünfte
  • Mindestsicherung/Sozialhilfe (laufend)
  • Krankengeld/Übergangsgeld (laufend)

Wichtige Hinweise

Richtwert basierend auf EU-SILC 2024 (Statistik Austria). Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Grundlagen. Bitte Nachweise in der Filiale vorlegen; dort erfolgt die individuelle Prüfung. Dieser Rechner speichert keine Daten.

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