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Sozialmarkt-Rechner
1Eingaben
2Ergebnis
Unter/gleich Schwelle (Richtwert)
Haushaltseinkommen€ 0
Schwelle (EU-SILC 2024)€ 1.661
Abstand zur Schwelle+€ 1.661
Formel: Basis € 1.661 × (1 + 0,5×(Erwachsene−1) + 0,3×Kinder)
Sie sind berechtigt auf eine Sozialmarkt-Karte.
AWas wird NICHT als Einkommen gewertet?
- Pflegegeld (BPGG)
- Familienbeihilfe & Kinderabsetzbetrag (FLAG)
- Alimente/Unterhalt für Kinder (zweckgebunden)
- Wohnbeihilfen/Wohnkostenzuschüsse (zweckgebunden)
- Schul-/Studienbeihilfen
- Zweckgebundene Einmalhilfen (Energie/Härtefälle) & Sachleistungen/Gutscheine
- Kostenrefundierungen (z. B. Fahrtkostenersatz)
BWas wird als Einkommen gewertet?
- Lohn/Gehalt (12x oder 14x, normiert auf 12 Monate)
- AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
- Pensionen (Alter, Invalidität, Witwen-/Waisenpension)
- Selbständigen-Nettoeinkünfte
- Mindestsicherung/Sozialhilfe (laufend), Krankengeld/Übergangsgeld (laufend)
Hinweise
Richtwert basierend auf EU-SILC (Statistik Austria, Schwelle 2024) und gängiger Formel: Basiswert für 1 erwachsene Person, +50 % je weiterer erwachsener Person (≥14 J.), +30 % je Kind (<14 J.). Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte – maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlagen (z. B. BPGG, FLAG, landesrechtliche Wohnbeihilfen). 14x-Einkommen wird für den Vergleich auf 12 Monate umgerechnet. Bitte Nachweise in der Filiale vorlegen; dort erfolgt die individuelle Prüfung. Dieser Rechner speichert keine Daten.